Für ein Frühstück auf EURO 1,73 Für ein Mittag- oder Abendessen EURO 3,23
Die Werte gelten auch für
Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer während einer
beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen
einer doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf
dessen Veranlassung von einem Dritten zur Verfügung gestellt
werden, wenn der Preis der Mahlzeit EURO 60,00 nicht
übersteigt. Beispiel: Ein Arbeitnehmer geht
auf einer Dienstreise für EURO 35,00 in einem Restaurant
(alleine - keine Bewirtung) essen und lässt die Rechnung auf
den Arbeitgeber ausstellen. Der Arbeitgeber übernimmt die
Rechnung, der Arbeitnehmer muss lediglich EURO 3,23
versteuern. Zahlt der Arbeitnehmer EURO 3,23 dazu, ist die
Mahlzeit völlig steuerfrei.
Geschenke an Geschäftsfreunde können beim Empfänger zu steuerpflichtigen Einnahmen führen. Um dies zu vermeiden, kann der Schenkende die Versteuerung mit einem Pauschalsatz von 30 % übernehmen. Dieses "Steuergeschenk" ist für die Prüfung des Betriebsausgabenabzugs jedoch auf den Wert des Geschenks aufzuschlagen, wie der BFH mit Urteil vom 30.03.2017, IVR 13/14 entschieden hat. In der Folge bedeutet dies, dass der Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen ist, wenn der Wert des Geschenks zzgl. der Steuer EURO 35,00 übersteigt.
Ein optimales BGM-System kann nur funktionieren, wenn die Unternehmensführung den Mehrwert
schätzt und dies aktiv unterstützt. Eine effektive
BGM-Umsetzung
hingegen verspricht nur Erfolge, wenn die Mitarbeiter die selbstgewählten
Programme als für sie passend und ansprechend betrachten und
beim Auf-, bzw. Ausbau der einzelnen Einheiten kontinuierlich
miteinbezogen werden. Grundsätzlich lassen sich 4 Phasen im
BGM-Prozess feststellen:
Eine erfreuliche Hochphase erlebt derzeit auch in Deutschland
das Achtsamkeitskonzept „MBSR- Mindfulness Based Stress
Reduction“, welches von Jon Kabat-Zinn wissenschaftlich
erforscht wurde und sich in mehreren Studien als hoch wirksam,
z. B. auch bei Depressionen, erwiesen hat.
Diesem neuen Trend wollen wir im Folgenden nachgehen und das
Konzept zusammenfassend beleuchten.
Achtsamkeit – Kraft des gegenwärtigen Augenblicks
Jon Kabat-Zinn hat vor mehr als 25 Jahren in der
Stress-Reduction Clinic an der Universität von Massachusetts
eine Methode zur Stressbewältigung durch Achtsamkeit entwickelt
und evaluiert: MBSR "Mindfulness Based Stress Reduction", was
sich mit "Stressbewältigung durch die Übung der Achtsamkeit"
übersetzen lässt. „Mindfulness“ beinhaltet für Kabat-Zinn
nämlich mehr als das Wort
"Bewusstsein", wie es vielfach in der deutschen Übersetzung
heißt. Es beinhaltet für ihn immer Geist und Herz gleichermaßen.
Achtsamkeit bedeutet demnach, die Aufmerksamkeit bewusst auf den
gegenwärtigen Augenblick zu richten: Von Moment zu Moment mit
einer offenen Haltung all das zu betrachten und anzunehmen, was
der Augenblick mit sich bringt, ohne Urteil und ohne Bewertung.
„Die Schulung der Achtsamkeit führt ... zu einer neuen Sicht-
und Seinsweise, weil sie dem Übenden die Kraft der Bedeutung des
gegenwärtigen Augenblicks erschließt. Der gegenwärtige
Augenblick, das Jetzt, ist der einzige Augenblick, in dem wir
wirklich leben. Vergangenes ist vorüber, Zukünftiges noch nicht
geschehen. Nur die Gegenwart steht uns zum Leben zur Verfügung.
Das Jetzt ist die einzige Möglichkeit, die wir haben, um
wirklich zu sehen, wirklich heil und gesund zu werden.“
Jon Kabat-Zinn.
MBSR richtet sich an alle Menschen, die achtsamer leben wollen
oder einen gelassenen Umgang mit Stress erlernen möchten. Das
Konzept ist auch bei Menschen mit chronischer Stressbelastung
empfehlenswert. Bei schweren Erkrankungen wird MBSR als
ergänzende Maßnahme zu medizinischer Behandlung angewendet, z.B.
bei:
Herz-Kreislauf-Erkrankungen/Bluthochdruck, Burnout-Syndrom,
Chronische Schmerzen: Migräne, Rückenschmerzen, Fibromyalgie,
Schlafstörungen, Angststörungen, Asthma bronchiale und andere
psychosomatische Beschwerden
Ziele:
Krank zur Arbeit zu gehen ist auf Dauer nicht gesund, das ist in
vielen Studien und Praxiserfahrungen von Beratungsinstituten
bereits hinlänglich bewiesen. Bis auf einige wenige chronische
oder psychische Erkrankungen zeigt sich Präsentismus insgesamt
als schädlich für die Gesundheit.
Darüber hinaus wirkt sich dieser nicht nur negativ für die
Betroffenen aus, sondern richtet erheblichen Schaden für
Arbeitgeber und die Volkswirtschaft an. Was können und sollten
Unternehmen also tun?
Gesundheitskompetenz stärken
Zunächst gilt es, die Unternehmenskultur und –werte genau unter
die Lupe zu nehmen. Gibt es versteckte Förderer von
Präsentismus? Durch eine gezielte Analyse und Umsetzung von
Gegenmaßnahmen sowie die anschließende Schulung der Mitarbeiter
zur Stärkung ihrer Gesundheitskompetenz sinkt die Quote von
Präsentismus. Ebenso dienlich für Betroffene sind Informationen
über Best-Practice-Beispiele, in denen ein Wiedereinstieg nach
Behandlung z. B. von psychischen Erkrankungen gelungen ist.
Diese Erfolgsgeschichten könnten über das Intranet oder in
Mitarbeiterzeitungen bekannt gemacht werden, in denen auch
Tabu-Themen wie Burn-Out oder Depression entstigmatisiert
werden. Ziel ist es, Wege aufzuzeigen, wie gesundheitsbewusste
Entscheidungen in Krisenzeiten getroffen und vom Unternehmen
unterstützt werden können.
Für Präsentismus sensibilisieren
Durch gezieltes Training können Führungskräfte geschult werden,
Risikopersonen in ihren Teams zu identifizieren und ihnen
Gruppen-Schulungen oder Einzelcoachings anbieten. Voraussetzung
ist, dass die Führungskräfte eine wertschätzende Kommunikation
mit ihren Mitarbeitern pflegen und sich ihrer Schlüsselfunktion
beim Umgang mit Krankheit und Präsentismus bewusst sind. Der
Führungsstil wie auch die eigene Vorbildfunktion sind
entscheidend für das Verhalten der Mitarbeiter. Wenn
Führungskräfte krankheitsbedingtes Fehlen abwerten oder selbst
krank zur Arbeit gehen, steigert dies den Präsentismus auch bei
den Mitarbeitern. Eine Sensibilisierung soll Führungskräfte
ermuntern, Präsentismus bewusst entgegenzuwirken.
Faire Strukturen gegen Präsentismus einsetzen
Angst vor finanziellen Problemen erhalten den Präsentismus bei
den Mitarbeitern häufig aufrecht. Besonders bei unteren und
mittleren Einkommen haben selbst kleine Einbußen große Wirkung,
sei es durch die Krankentagegeldregelung ab der siebten Woche in
Deutschland oder durch den krankheitsbedingten Verlust von
Bonuszahlungen. Faire Arbeitsverträge können helfen, diese
Effekte zu verringern. Ebenso sollte die Personaleinsatzplanung
in Projekten entsprechend gestaltet sein und Fehlzeiten
einkalkulieren sowie Vertretungsmöglichkeiten beinhalten.
Projektziele sollten auch ohne Überstunden erreichbar bleiben.
Bei länger andauernden Krankheiten sorgt das Aufrechterhalten
des Kontaktes zu den erkrankten Mitarbeitern durch Personen
seiner Wahl im ersten Schritt für Wertschätzung. Ein
systematisches, betriebliches Wiedereingliederungsprogramm (BEM)
oder ein externes EAP-System können in einem zweiten Schritt die
Sorgen der Rückkehrer mildern und somit auch präventiv
Präsentismus vorbeugen. Gerade in Krisenzeiten benötigt der
Betroffene (m/w) Handlungsoptionen, die ihm beim typischen
Tunnelblick gesundheitsbewusste Alternativen bieten.
(Inhalte aus dem Buch
„Betriebliche Gesundheit managen – ein Praxisleitfaden,
Joachim Gutmann (Hrsg.),2016, Haufe-Lexware GmbH & Co.
KG, Freiburg)
„Hohe Anspannung, niedrige Reizschwelle, zu viele Gedanken zur
gleichen Zeit und eine genervte Ungeduld mit anderen genau wie
mit sich selbst – so in etwa fühlt sich Stress an.“ (TK-Stressstudie,
S. 6) Und die meisten Mitarbeiter (m/w) haben dieses Gefühl
schon einmal erlebt. 61% sagten dies zumindest aus, und die
Tendenz der häufig Gestressten wächst von Jahr zu Jahr
(2013-2016 um 3% gestiegen).
Es stellt sich nun die Frage: Was genau verursacht eigentlich
den größten Stress? Platz eins belegt unverändert der Job oder
die Ausbildung. Genauer hingesehen sind es vor allem die 30-39
Jährigen(82 %), die den Spagat zwischen Kindern und Karriere als
stressig empfinden. Gefolgt von den 50-59 Jährigen (76 %), die
vor allem die Sorge stresst, nicht mehr mithalten zu können.
Weitere Stressverursacher sind laut Studie die hohen Ansprüche
an sich selbst, die vor allem Frauen plagen (48 %). In ähnlichem
Ausmaß belastet fühlen sich Männer und Frauen von zu vielen
Terminen und Verpflichtungen in der Freizeit (insgesamt 33%).
Männer stresst vielmehr die Tatsache der ständigen
Erreichbarkeit (34 %) wohingegen Frauen eher der Konflikt mit
Nahestehenden zusetzt (30 %).
Zudem hat jede Lebensphase seine eigenen Stressauslöser: Bei den
18-29 Jährigen bleibt der Beruf erster Faktor, bei den 30-39
Jährigen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei den 40-49
Jährigen sind es private Konflikte und bei den 50-59 Jährigen
die oftmals schweren Krankheiten von Nahestehenden, die am
meisten belasten. Die 60-69 Jährigen tragen schwer an der Pflege
eines Angehörigen.
Fazit für das betriebliche Gesundheitsmanagement:
Es gibt also Unterschiede in der Stresswahrnehmung und in den
Stressursachen. Selten ist es jedoch nur eine Ursache allein,
die zu einem gestiegenen Stresspegel führt. Die individuelle
Situation und Lebensphase bringt je unterschiedliche
Stressbilder. Hier lohnt sich also ein genauer Blick und eine
umfassende Analyse, wenn man nachhaltige Maßnahmen ergreifen
möchte.
Diese Ergebnisse sollten sich dann auch in den Maßnahmen des
betrieblichen Gesundheitsmanagements (Schulungen,
Bewegungsprogramme) wie auch in der Umsetzung von Änderungen am
Arbeitsplatz selbst (Verhältnisprävention) wiederfinden, denn
Stress ist nicht gleich Stress und jede Mitarbeiterin/jeder
Mitarbeiter hat seine/ihre eigenen Ressourcen und Vorlieben für
den Ausgleich von Stress. Im BGM sollte demnach ein breites Feld
an passenden Angeboten für die Belegschaft gefunden werden, die
möglichst alle Altersgruppen und Entspannungs- bzw.
Bewegungsvorlieben ansprechen. Eine Laufgruppe allein bringt
hier sicher nicht den gewünschten Erfolg. Gesundheitszirkel sind
unbedingt zu empfehlen, um den Erfolg nachhaltig zu sichern.
Festzuhalten bleibt jedoch, dass Bewegung und Sport für Körper
und Geist in jedem Alter geschlechterübergreifend entstressende
Wirkung zeigen, welche jedoch privat noch zu wenig genutzt
werden. Es sollten also verschiedene Angebote aus dem
aktivierenden Sportbereich als auch unterschiedliche Einheiten
aus dem Entspannungsbereich in die Programmplanung einfließen.
Übrigens: Meditation wirkt laut zahlreicher Studien
ausgleichend und zeigt sich wirksam bei Depressionen. Das
Konzept der Achtsamkeit nach Jon Kabat-Zinn hält zudem
vielerorts Einzug.
03. April 2017
Nach jahrelangen
Verhandlungen soll der Grenzwert für Geringwertige Wirtschaftsgüter
von bislang EURO 410,00 auf nunmehr EURO 800,00 zum 01.01.2018
angehoben werden, wie aus einem gemeinsamen Papier der
Regierungsfranktionen von CDU und SPD hervorgeht. Dies erscheint
überfällig im Hinblick auf die Tatsache, dass die letzte Anhebung im
Jahr 1964 stattfand und der Wert somit schon lange nicht mehr der
betrieblichen Realität entspricht. Smartphones, Tablets, Werkzeuge
und Büromöbel können damit weitestgehend sofort und ohne
weitreichende Aufzeichnungspflichten abgeschrieben werden. Die
Bundesregierung war lange Zeit skeptisch gegenüber einer Anhebung,
da im Jahr nach der Änderung mit Einnahmeausfällen von über einer
Milliarde EURO gerechnet wird.
12. Februar 2017
Die aktuelle Mummert Studie (2016) zur Mitarbeiterzufriedenheit
beweist die hohe Relevanz von wertschätzender Kommunikation.
Wer eine wertschätzende Führungskultur lebt, liegt,
laut der Studie, bei der Umsatzrendite vorn. Auch die Gesundheit der
Mitarbeiter wird durch die wertorientierten Faktoren „Vertrauen“ und
„Angstfreiheit“ in der Organisation positiv beeinflusst. (Die
Mummert-Human-Resources-Studie 2016 befragte 100 Unternehmen mit 500
bis 150.000 Mitarbeitern.)
Der Aufbau einer wertschätzenden Kultur ist Bestandteil des
betrieblichen Gesundheitsmanagements.
12. Januar 2017
Die Belegschaft deutscher Unternehmen wird immer älter, und
gleichzeitig leider nicht gesünder.
Zu diesem Schluss kommt die neueste OECD-Studie (Gesundheitsstudie
„Health at a Glance: Europe 2016“) und weist außerdem eindrücklich
auf teure Folgen für die Wirtschaft hin. Durch schlechte Ernährung,
Bewegungsmangel und einer angestiegenen Rate von Fettleibigkeit
verlieren die Unternehmen viel zu früh ihre Mitarbeiter und damit
potenzielle, produktive Lebensjahre. Ab Mitte 50 beginnt laut Studie bereits der
Kampf mit der Gesundheit. Gegengerechnet entspricht das
einem ökonomischen Verlust von EURO 21 Milliarden. Auch der
aktuelle Fehlzeitenreport der AOK belegt die langen Ausfallzeiten
von älteren Arbeitnehmern.
Höchster Alarm, sich endlich für ein nachhaltiges
Gesundheitsmanagement im Betrieb stark zu machen und die angebotenen
Fördermittel zu nutzen, die bereits 2015 von der Bundesregierung
u.a. durch das Präventionsgesetz bereit gestellt wurden. Das Gesetz
stärkt vor allem die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
und wird von den OECD-Gesundheitsexperten als erster Schritt in die
richtige Richtung bewertet.
25. Oktober 2016
Der Bundesrat hat empfohlen, die Tageslohngrenze für
die Lohnsteuerpauschalierung kurzfristig Beschäftigter an die
Mindestlohnerhöhung 2017 anzupassen.
Kurzfristigen Beschäftigung Eine Pauschalierung
mit 25 Prozent ist aber nur zulässig, wenn der durchschnittliche
Tageslohn 68 EUR nicht übersteigt. Diese Regelung knüpft an den
Mindestlohn an (8 Stunden x EURO 8,50 = EURO 68,00). Tageslohngrenze
ab 2017
24. Oktober 2016
Zunächst muss gesagt werden, dass Schmerzensgeld wegen Mobbings nur
verlangt werden kann, wenn schwerwiegende Verletzungen des
Persönlichkeitsrechts vorliegen, was bei Mobbing im Einzelfall
belegt werden muss. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn
eine
Gesundheitsverletzung (§253 Abs. 2 BGB) aus einer Handlung gegen die
sexuelle Selbstbestimmung des Opfers resultiert mit z. B.
Depressionen, Schlafstörungen oder psychosomatischen Erkrankungen.
Fühlt sich ein Mitarbeiter jedoch wegen eines Verstoßes gegen das
Benachteiligungsverbot laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz
(AGG) gemobbt, stellt sich hingegen die Frage, ob die Entschädigung
steuerpflichtiger Arbeitslohn ist. Dies ist zu bejahen, wenn sich
die Zuwendungen auf das Dienstverhältnis beziehen.
Sobald der Arbeitgeber gesetzlich zu
Schadensersatzleistungen verpflichtet ist oder zivilrechtlich
Schadensersatzanspruch aufgrund von schuldhafter Verfehlung des
Arbeitgebers besteht, kann man hingegen nicht von Arbeitslohn
sprechen.
Zusammengefasst kann gesagt werden:
bei materiellen
Schäden, wie z.B. Entlassung des Arbeitnehmers unter Verstoß
gegen das Benachteiligungsverbot kann von steuerpflichtigem
Arbeitslohn gesprochen werden.
bei immateriellen
Schäden mit Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung
hingegen handelt es sich um keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Aufpassen sollte man, wenn ursprünglich steuerpflichtige
Entschädigungen als § 15 AGG steuerfrei umdeklariert werden sollen.
Hier wird es zukünftig besondere Prüfungen der Finanzverwaltungen
geben.
Grundsätzlich steuerfrei bis zu einem Betrag von jährlich EUR 500
sind Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen
Gesundheitszustandes (sog. Primärprävention) und zur betrieblichen
Gesundheitsförderung, die in Qualität, Zweck und Ziel den
Anforderungen der § 20, 20a SGB V (Leitfaden Prävention der AG der
Spitzenverbände der gesetzlichen KK) genügen. Hierzu zählen z.B.
Kurse zur Stressbewältigung und Entspannung, Führungskräftetraining
zur Konfliktbewältigung mit Schwerpunktthemen wie Umgang mit Mobbing
oder gesundheitsgerechte MA-Führung.
21. Oktober 2016
Mobbing stellt keine typische Berufskrankheit dar, so
dass ein Abzug als Werbungskosten nicht in Frage kommt, es sei denn
die Krankheitskosten sind eindeutig berufsbedingt. In Einzelfällen
gibt es hier unterschiedliche Entscheidungen der Finanzgerichte, da
der direkte Bezug oft nur schwer nachzuweisen ist. Ein sog. Burn Out
kann auch verhaltensbedingt entstanden sein und/oder in der
Konstitution des Arbeitnehmers selbst liegen, so die Begründung der
Finanzgerichte nach Ablehnung. Jedoch können
Aufwendungskosten z.B. für eine psychotherapeutische Behandlung aus
einer außergewöhnlichen Belastung nach § 33 Einkommensteuergesetz
(EStG) – also auch durch Mobbing verursachte Erkrankungen - mit
Vorliegen eines amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen
Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der KV (§275 SGB V) vor der
betreffenden Heilmaßnahme ggf. als Werbungskosten berücksichtigt
werden. Auch Fahrten zu Mobbing-Selbsthilfegruppen können bei
eindeutiger Beweislage als Werbungskosten anerkannt werden.
20. Oktober 2016
Schriftliche
Arbeitsverträge sind in Deutschland nicht vorgeschrieben, aber
empfehlenswert. Bei Minijobbern haben schriftliche Arbeitsverträge
zu dem noch einen weiteren Nutzen, der oft nicht erkannt bzw.
bedacht wird: Die Dokumentation einer Prognose über die Einhaltung
der EURO 5.400,00 Jahresgrenze.
Ein Minijobber muss
nicht jeden Monat die EURO 450,00 Grenze einhalten, er darf durchaus
auch mehr verdienen. Entscheidend ist, dass innerhalb von zwölf
Monaten die EURO 5.400,00 Grenze nicht überschritten wird. So ist es
also durchaus möglich, dass ein Minijobber die ersten sechs Monate
EURO 700,00/Monat verdient, wenn von vornherein geplant ist, dass er
die zweiten sechs Monate nur EURO 200,00/Monat verdient (6 x EURO
700 + 6 x EURO 200 = EURO 5.400,00). Um dies eindeutig zu
dokumentieren, empfehlen wir, die Prognose im Arbeitsvertrag zu
vermerken.
Sollte die genannte
Prognose jedoch nicht zutreffen und der Minijobber dauerhaft mehr
verdienen ist man insoweit aus dem Schneider, als man die
schriftliche Prognose belegen kann. Ab dem Zeitpunkt jedoch, ab dem
sich abzeichnet, dass die EURO 5.400,00 Grenze überschritten werden
wird, muss der Arbeitnehmer als sozialversicherungspflichtiger
Angestellter umgeschlüsselt werden.
19. Oktober 2016
Der gesetztliche
Mindestlohn erhöht sich, wie bereits berichtet, zum 01.01.2017 von
EURO 8,50 auf EURO 8,84. Falls jährlich Sonderzahlungen geleistet
werden, bietet sich ein vom Bundesarbeitsgericht ausdrücklich
anerkanntes Schlupfloch (BAG, 25.05.2016, 5 AZR 135/16) um diese
Erhöhung zum umgehen.
Sonderzahlungen werden
nicht auf den Mindestlohn angerechnet, falls sie nur einmal jährlich
(z.B. Weihnachtsgeld) geleistet werden. Wenn die Sonderzahlung mit
Zustimmung der Arbeitnehmer auf zwölf Monatszahlungen verteilt wird,
wird diese hingegen auf den Mindestlohn angerechnet. Der Arbeitgeber
hätte somit den Mindestlohn ohne zusätzliche Kostenbelastung
eingehalten.
08. August 2016
Der
gesetzliche Mindestlohn von z. Zt. Euro 8,50 je Stunde ist nicht in
Stein gemeißelt, sondern unterliegt einer gewissen Dynamik.
Anpassungen des Mindestlohns können auf Grundlage der §§ 4 - 12
MiLoG durch eine Mindestlohnkommission vorgeschlagen werden, die die
Bundesregierung dann in einer Rechtsverordnung übernehmen kann. Der
Vorteil hierbei ist, dass der Gesetzgeber nicht aktiv werden muss,
um den Mindestlohn den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Eine
Anpassung des Mindestlohns ist erstmals zum 30.06.2016 mit Wirkung
zum 01.01.2017 vorgesehen, danach alle zwei Jahre.
Die
Mindestlohnkommission hat nun vorgeschlagen, den gesetzlichen
Mindestlohn zum 01.01.2017 von derzeit EURO 8,50 auf EURO 8,84
zu erhöhen. Grundlage hierfür ist der Tarifindex des statistischen
Bundesamtes für den Zeitraum Januar 2015 bis Juni 2016, aus dem sich
eine Steigerung der Tarifverdienste in diesem Zeitraum von 4%
ergibt.
01. August 2016
Für alle
Elternpaare und Alleinerziehende wurde der Kinderzuschlag zum
01.07.2016 um EURO 20,00 auf EURO 160,00 angehoben. Voraussetzung
zum Erhalt des Kinderzuschlags ist, dass ein Anspruch auf Kindergeld
besteht, das Kind unverheiratet ist und im Haushalt der/des
Anspruchsberechtigten lebt. Weitere Informationen finden sich im
Internet unter
www.kinderzuschlag.de.
01. März 2016
Am 18. Februar
2016 fand die erste Prämierung im Businessplan-Wettbewerb 2016 in
der Potsdamer Schinkelhalle statt. Die Veranstaltung wurde von Frau
Gabriela Pantring, Mitglied des Vorstandes der Investitionsbank des
Landes Brandenburg (ILB) eröffnet. Als Redner folgten Albrecht
Gerber, Minister für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
sowie Potsdams Bürgermeister, Burkhard Exner. Danach erfolgte ein
Voting per SMS, in dessem Anschluss die drei die drei
erstplatzierten feststanden:
1. coolar
2. WinLay
3. diamond inventics
Beim anschließenden
"Get Together" fand ein reger Erfahrungsaustausch rund um die
Gründerszene in Berlin und Brandenburg statt.
19. Februar 2016
Wollen Sie
Asylbewerber oder Flüchtlinge beschäftigen, müssen Sie vor allen
Dingen den Status des Bewerbers prüfen:
Handelt es sich um
einen anerkannten Flüchtling mit gültiger Aufenthaltserlaubnis?
Handelt es sich um
einen Asylbewerber oder einen Geduldeten?
Der Bewerber ist gar
nicht registriert oder hat noch keinen Asylantrag gestellt?
15. Februar 2016
Das
Bürokratieentlastungsgesetz enthält zwei Änderungen, die
lohnsteuerrechtlich von Bedeutung sind. Zum einen wurde die
Pauschalierungsgrenze rückwirkend zum 01.01.2015 angehoben, zum anderen
wurde die Gültigkeit des Faktors bei Anwendung des Faktorverfahrens auf
zwei Jahre angepasst.
Höhere Pauschalierungsgrenze
rückwirkend zum 01.01.2015
2-jährige Gültigkeit
des Faktors bei Anwendung des Faktorverfahrens
12. Februar 2016
Der jährliche
Höchstbetrag für Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen
Gesundheitsförderung ist auf EURO 500,00 begrenzt (siehe § 3 Nr. 34
EStG). Begünstigt sind Barzuschüsse aber auch Sachleistungen des
Arbeitgebers unter der Voraussetzung, dass diese zusätzlich zum
ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Aber welche
Leistungen werden nun genau gefördert?
Zur Abgrenzung, welche
Maßnahmen begünstigt sind, und welche nicht, knüpfte die
Steuerfreiheit bislang an die von den Krankenkassen zu erbringenden
Leistungen im Sinne des SGB V. Es stellte sich immer die Frage, ob
die angebotene bzw. geförderte Leistung im Leistungskatalog der
Krankenkassen enthalten war.
Seit 2016 regelt das
neue Präventionsgesetz nun die betriebliche Gesundheitsförderung (§
20b PrävG). Hiernach entscheidet seit 2016 ein einheitliches
Zertifizierungsverfahren darüber, welche Maßnahmen der
Primärprävention unter die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 34 EStG
fallen. Dadurch entfällt eine einzelfallbezogene Prüfung der jeweils
angebotenen Maßnahmen, da nur noch zertifizierte Präventionsangebote
steuerlich begünstigt sind.
Eine Übersicht der
zertifizierten Leistungen finden Sie auf den Seiten des
Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen.
08. Februar 2016
Ein wichtiger
Bestandteil der von der Bundesregierung avisierten Reduzierung des
CO2-Ausstoßes ist die Einführung des Elektroautos. Aus
diesem Grund wurde bereits im Jahr 2013 die Firmenwagenbesteuerung
für Elektro- und Hybridfahrzeuge durch pauschale Abschläge
begünstigt. Um die geplante Zielerreichung von einer Million
Elektrofahrzeuge bis zum Jahr 2020 evtl. doch noch zu erreichen
(aktuell sind ungefähr 20.000 Elektroautos in Deutschland
zugelassen), plant der Bundesrat eine weitgehende Förderung der
Elektromobilität. Der eingebrachte Gesetzentwurf sieht
folgende Steueranreize für Elektro- und Hybridfahrzeuge vor:
Steuerbefreiung des
geldwerten Vorteils
Sonderabschreibungen
03. Februar 2016
Das
Steueränderungsgesetz 2015 beinhaltet lohnsteuerrechtlich
eine Korrektur von Abzugsbeträgen für die Firmenwagenbesteuerung von
Hybrid- bzw. Elektrofahrzeugen. Die ab 2013 eingeführten, pauschalen
Abzugsbeträge dürfen bei der Fahrtenbuchmethode nur zu einer Kürzung
der Anschaffungskosten und damit der AfA-Beträge führen, die in die
Ermittlung des Kilometersatzes eingehen. Nach dem bisherigen
Gesetzeswortlaut wäre eine Kürzung des für die
Kilometersatzermittlung maßgeblichen Gesamtaufwandes zulässig
gewesen.
Pauschaler Abschlag für
Hybrid- bzw. Elektrofahrzeuge bei Fartenbuchmethode:
Die Kürzung der
Fahrzeuggesamtkosten um diesen Abschlag bewirkt in der Folge
einen geringeren geldwerten Vorteil für die Privatnutzung des
Firmen-Elektro-Wagens beim Arbeitnehmer. Sowohl bei der
Fahrtenbuchmethode als auch bei der 1%-Regel.
01. Februar 2016
Das Gesetz zur
Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des
Kindergeldes und des Kinderzuschlags ist zum 01.01.2016 in Kraft
getreten und war in Teilen bereits bei der Lohn- und
Gehaltsabrechnung 2015 zu berücksichtigen.
Zur
verfassungsrechtlich festgelegten Freistellung des Grundbedarfs
wurde dieser zum 01.01.2015 rückwirkend auf EURO 8.472,00 angehoben.
Zum 01.01.2016 erfolgte eine weitere Anhebung auf EURO 8.652,00.
Der jährliche
Kinderfreibetrag wurde ebenfalls in zwei Stufen angehoben. Um EURO
144,00 auf insgesamt EURO 7.152,00 zum 01.01.2015 und um weitere
EURO 96,00 auf EURO 7.248,00 zum 01.01.2016.
In zwei Stufen wurde
auch das Kindergeld erhöht. Um monatlich EURO 4,00 für das Jahr 2015
sowie um weitere EURO 2,00 für das Jahr 2016. von (EURO) 2014 um (EURO) von (EURO) 2015 um (EURO) auf (EURO) 2016
Kindergeld erstes und
zweites Kind 184,00 4,00 188,00 2,00 190,00
08. Januar 2016
Im Kesselhaus der
Kulturbrauerei am Prenzlauer Berg fand am 07. Januar 2016 der erste
Kontaktabend des Businessplan-Wettbewerbs Berlin-Brandenburg statt.
Der Höhepunkt des Abends war der StartUp Award der Berliner
Volksbank. Drei ehemalige Teams des Businessplanwettbewerbs 2015
hatten sich qualifiziert und konnten ihre Idee in jeweils 2 Minuten
vorstellen. Im Anschluss wählte das Publikum seinen Favoriten. Nach
einer spannenden Abstimmungsrunde standen die Sieger fest:
Platz 1: Das Team von SIUT-Lichtfaserbeton, die leuchtende Betonfertigteile
entwickeln.
Platz 2: Die
mealyApp, ein lernbares Kochbuch, das die Bedürfnisse, Vorlieben
und Erfordernisse des Benutzers berücksichtigt.
Platz 3: Das Team von shopbooster,
ein System, das die oft mangelnde Beratung von Online-Shops
ausgleicht.
Die drei Teams konnten
sich über ein Preisgeld von insgesamt 6.000 Euro freuen.
Die Mitarbeiter der
Oberhoff & Zschieschan Management Consultants GmbH sind auch in
diesem Jahr wieder als Berater und Juroren für den
Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg tätig.
02. Dezember
2015
Am 12. November fand
zum siebten Mal die B2B Nord in Hamburg Schnelsen statt. Die
Oberhoff & Zschieschan Management Consultants GmbH war mit einem
Stand vertreten. Hier konnten sich interessierte Besucher über das
Leistungsangebot informiert.
Auch bei der
nächsten B2B am 14. April 2016 wird die Oberhoff & Zschieschan
Management Consultants GmbH mit einem Stand vertreten sein. Wir
freuen uns auf ein reges Interesse.
1. Oktober 2015
Seit dem 15.
September 2015 ist die Oberhoff & Zschieschan Management Consultants
GmbH nun auch am Standort Hamburg vertreten.
Oberhoff & Zschieschan
Tel.: 040 / 32590420
6. Juli 2015 Die pauschal
versteuerte Erholungsbeihilfe gem. § 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG kann jedem
Arbeitnehmer ohne Einschränkung gewährt werden. Der Höchstbetrag
liegt pro Jahr bei EURO 156,00 netto für jeden Mitarbeiter, EURO
104,00 für dessen Ehepartner sowie EURO 52,00 für jedes Kind. Auf
diesen Betrag müssen Sie als Arbeitgeber 25 Prozent Pauschalsteuer
(plus Soli und evtl. Kirchensteuer) abführen, Sozialversicherung
fällt nicht an. Die einzige
Bedingung: Ihre Mitarbeiter müssen innerhalb von drei Monaten vor
oder nach der Auszahlung Urlaub machen, und seien es nur ein paar
Tage. Ihre Mitarbeiter müssen nicht einmal verreisen; der
Arbeitgeber soll lediglich sicherstellen, dass die Beihilfe zu
Erholungszwecken verwendet wird - und das geht durchaus auch
zuhause. Der Arbeitgeber muss nach einem aktuellen Urteil mindestens
Kenntnis über die Verwendung des Geldes haben (BFH, 19.09.12, VI R
55/11, DStR 12, 2431). Die
Erholungsbeihilfe kann sogar als Gehaltsumwandlung gewährt werden,
im Gegensatz zu nahezu allen andern für den Arbeitnehmer
steuerfreien Gehaltsbestandteilen.
03. Juli 2015 Schenken Sie
Ihren Arbeitnehmern ein internetfähiges Gerät, so ist dies für den
Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Sie als
Arbeitgeber müssen dann zwar 25 Prozent Pauschalsteuer
abführen, kommen aber ohne Sozialabgaben davon. Die 25-prozentige
Pauschalierungsmöglichkeit ergibt sich aus § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG,
wonach Sie die Pauschalierung nutzen können, sofern Sie
„unentgeltlich oder verbilligt Personalcomputer übereignen“. Auch
ein Smartphone gilt als PC in diesem Sinne, da laut
Lohnsteuerrichtlinien alle Telekommunikationsgeräte als PC gelten,
wenn sie für die Internetnutzung verwendet werden können (R 40.2
Abs. 5 LStR). Verleihen Sie
ein internetfähiges Gerät kostenlos an einen Arbeitnehmer, so fällt
gar keine Steuer an. Das gilt auch dann, wenn der
Mitarbeiter das Gerät beruflich gar nicht benötigt und es
ausschließlich privat nutzt. Die gesamte Privatnutzung ist von der
Steuer befreit (§ 3 Nr. 45 EStG). 29. Juni 2015
Gutscheine sind die beliebteste Form der Sachbezüge, vor allem der
Benzingutschein ist weit verbreitet; aber auch andere Gutscheine
sind problemlos möglich. Es muss lediglich sichergestellt sein, dass
der Arbeitnehmer sich für den Gutschein kein Bargeld auszahlen
lassen kann (siehe LStR 2015 H 8.1, 1-4, Stichwort Warengutscheine).
Die Steuerfreiheit von Sachbezügen ist auf EURO 44,00 beschränkt,
die Gestaltung bleibt jedoch Ihnen als Arbeitgeber überlassen. So
können Sie beispielsweise einen
echten Gutschein
erwerben, den der Mitarbeiter einlösen kann. Sie können aber auch
selbst einen Gutschein erstellen,
der einen Mitarbeiter zum Kauf von Waren (beispielsweise im
örtlichen Lebensmittelgeschäft) berechtigt. Der Mitarbeiter kann
dann bis zur Höhe des ausgewiesenen Betrags einkaufen und bekommt
die Kosten gegen Beleg erstattet. Die dritte Möglichkeit ist die
direkte Übergabe von Waren an die
Mitarbeiter gegen Quittung.
25. Juni 2015
Wird es aus zwingenden beruflichen oder privaten Gründen
erforderlich, dass ein Mitarbeiter eine Betreuungsperson für sein
bis 14-jähriges Kind engagieren muss, so kann der Arbeitgeber
hierfür seit 2015 EURO 600,00 pro Jahr steuerfrei erstatten. Die
Notwendigkeit einer zusätzlichen Betreuung kann sich z. B. wegen
eines zwingenden beruflichen Einsatzes zu ungewöhnlichen Zeiten oder
auch Krankheit eines Kindes ergeben. Mit dieser Leistung soll die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. (siehe § 3
Nr. 34 a EStG).
22. Juni 2015
Im Jahr 2015 fallen relativ viele Feiertage auf ein Wochenende. Wird
allerdings an Feiertagen gearbeitet, können steuer- und
sozialversicherungsfreie Zuschläge bis zu 150 % des Grundlohns
gezahlt werden (siehe § 3b (1) Nr. 1 - 4 EStG). Im
Sozialversicherungsrecht ist dabei auf eine Grenze von EURO 50,00 je
Stunde zu achten.
Wichtig:
Voraussetzung für die steuer- und sozialversicherungsfreie
Erstattungsmöglichkeit ist die Aufzeichnung der geleisteten
Arbeitsstunden. Pauschale Zuschläge hingegen stellen laufendes
steuer- und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar.
15. Juni 2015
Das
Mindestlohngesetz (MiloG) sieht eine Haftung des Auftraggebers vor,
falls ein beauftragter Subunternehmer seinen Arbeitnehmern nicht den
Mindestlohn zahlt. Aus diesem Grund fordern viele Unternehmen nun
eine Bestätigung von Ihren Geschäftspartnern, dass diese die
Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einhalten. Dies ist allerdings
(lt. herrschender Meinung) nur in den Fällen erforderlich, in denen
ein Unternehmen Subunternehmer zur Erfüllung eigener Pflichten
einsetzt.
Beispiel:
Beschäftigt eine Baufirma Subunternehmer, um ihre Aufträge
abzuarbeiten, besteht eine Haftungsverpflichtung lt.
Mindestlohngesetz. Beschäftigt ein Unternehmen hingegen eine
Gebäudereinigungsfirma um die eigenen Büros reinigen zu lassen,
besteht laut herrschender Meinung keine Haftungsverpflichtung
seitens des Auftraggebers.
Pauschalierungsgrenze für kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer
angehoben 03. Juni 2015
Mit dem Regierungsentwurf zum Bürokratieentlastungsgesetzt vom 25.03.2015
soll u.a. kurzfristig eine Erhöhung der Verdienstgrenze für die
Lohnsteuerpauschalierung von EURO 62,00 auf EURO 68,00 beschlossen
werden.
Am 28.04.2015 fand die Preisverleihung der zweiten Stufe des Business-Plan-Wettbewerbs Berlin-Brandenburg 2015 im Berliner Fritz-Club statt. Prämiert wurden die drei erstplatzierten Teams, die wieder mit innovativen Ideen aus unterschiedlichsten Bereichen aufwarten konnten.
Auch in 2015 stehen die Mitarbeiter der Oberhoff & Zschieschan Management Consultants GmbH dem BPW wieder als Berater und Juroren zur Verfügung.
Der Begriff Mindestlohn beschreibt ein festgeschriebenes Arbeitsentgelt, das einem Arbeitnehmer als Untergrenze bzw. Minimum zusteht. Bisher sah die Berechnung folgendermaßen aus:
Inzwischen haben die Zollbehörden die Durchschnittsmethode der Rentenversicherung Bund übernommen und berechnen die monatliche Arbeitszeit nach der Formel: wöchentliche Arbeitszeit x 13 / 3. Hintergründe:
Der Bundesfinanzhof hat mit schreiben vom 19.12.2014 die Sätze für Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen für zahlreiche Länder wie z. B. Niederlande, Koratien, Bosnien oder Argentinien ab 2015 neu festgelegt. Die Pauschbeträge für Ihre Arbeitnehmer können Sie auch verdoppeln, Sie müssen lediglich den Verdopplungsbetrag mit 25 % pauschal versteuern. Ihren Mitarbeitern können Sie dann den doppelten Betrag brutto für netto auszahlen. Das gilt übrigens auch für Inlandsreisen.
Für Leistungen, die aus dem Internet per App oder als Download an Privatpersonen verkauft oder vermietet werden, gilt ab 2015 der Ort des Leistungsempfängers als Ort der Leistung. Für die Berechnung der Umsatzsteuer muss also der Umsatzsteuersatz des Empfängerlandes herangezogen werden. Auch der Download von Filmen oder eBooks sowie Telekommunikationsleistungen gehören dazu. Damit die betroffenen Unternehmen nicht in allen Ländern, in die sie Verkäufe getätigt haben, eine Umsatzsteueranmeldung abgeben müssen, können diese sich aus Vereinfachungsgründen beim Bundeszentralamt für Steuern registrieren lassen und dort zentral die Umsätze melden, die sie in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ausgeführt haben. Näheres unter www.bzst.de, Stichwort: Mini-One-Stop-Shop. Für Unternehmen gilt nach wie vor das "Reverse-Charge"-Verfahren.
Die bisherige Freigrenze für Betriebsveranstaltungen von EURO 110,00 wurde zum 01.01.2015 in einen Freibetrag umgewandelt. Betragen die Kosten einer Feier pro Mitarbeiter mehr als EURO 110,00, so ist nur der übersteigende Teil steuerpflichtig, vorher war der gesamte Betrag der Lohnsteuer zu unterwerfen. Der Freibetrag kann also von den Gesamtkosten abgezogen werden. Ferner sind wieder die Gesamtkosten einer Betriebsveranstaltung zu berücksichtigen. Für die Jahre 2013 und 2014 waren nur die Kosten heranzuziehen, die durch den Arbeitnehmer direkt konsumiert werden konnten.
Anders als geplant, bleibt für 2015 der Benzingutschein nun doch bis zu einem Wert von EURO 44,00 steuerfrei erhalten (das Jahressteuergesetz 2015 sah ursprünglich eine Absenkung auf EURO 20,00 vor). Auch die Kombination mit einem Mitarbeitergeschenk aus persönlichem Anlass ist zulässig: z. B. Geburtstagsgeschenk für EURO 60,00 plus 44-EURO-Benzingutschein innerhalb eines Monats sind steuerfrei.
Laut Lohnsteuerrichtlinien können Sie seit 2015 Ihren Mitarbeitern zu besonderen persönlichen Anlässen (Geburtstag, Hochzeit, etc.) ein wertvolleres Geschenk als bisher überreichen: Bis EURO 60,00 brutto (vorher EURO 40,00) bleibt das Präsent nun steuerfrei. Weihnachten und Firmenjubiläen sind hiervon jedoch ausgenommen. Die Steuerfreiheit gilt ebenfalls für Kundengeschenke, aber auch nur bei einem persönlichen Anlass des Kunden. Zu beachten
ist:
Seit 01.01.2015 liegt der neue Beitragssatz in der Rentenversicherung bei 18,7 % (Vorjahr 18,9 %). Analog dazu senkte sich der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung bei Mini-Jobbern von 3,9 % auf 3,7 %. Sind Mini-Jobber allerdings in Privathaushalten tätig, haben sie, wenn sie der Rentenversicherungspflicht nicht wiedersprechen, einen Anteil von 13,7 % (18,7 % - 5 %) noch selbst zu tragen. Denn in Privathaushalten gelten 5 % statt der sonst üblichen 15 % pauschale Rentenversicherung.
Der Rahmen für sozialversicherungsfreie, kurzfristige Beschäftigungen wird von maximal zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen im Kalenderjahr zum 01.01.2015 angehoben auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr. In diesem Zeitrahmen unterliegt ein kurzfristig beschäftigter Arbeitnehmer, der mehr als EURO 450,00 monatlich verdient, von der Höhe der Bezüge her keinen Beschränkungen. Die Versteuerung erfolgt entweder nach den persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen oder, unter bestimmten Voraussetzungen, pauschal mit 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Folgendes ist zu beachten:
Während die zeitliche Begrenzung noch eindeutig ist, ist es schwierig, die Berufsmäßigkeit zu beurteilen. Berufsmäßigkeit liegt beispielsweise nicht vor:
Berufsmäßigkeit liegt allerdings sehr wohl vor:
Tipp: Sollten Sie unsicher hinsichtlich der Beurteilung sein, so kontaktieren Sie die letzte Krankenkasse des Arbeitnehmers oder die Minijob-Zentrale.
Arbeitnehmer, die bereits vom dem 01.01.2013 in einer Beschäftigung standen und seit diesem Zeitpunkt ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt zwischen EURO 400,01 und EURO 450,00 erzielen, hatten bislang vollen Sozialversicherungsschutz. Mit Anhebung der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen zum 01.01.2013 hätten diese Personen eigentlich als Minijobber behandelt werden müssen. Der Gesetzgeber hat ihnen jedoch für längstens zwei Jahre weiterhin vollen Sozialversicherungsschutz ermöglicht; dieser Bestandsschutz endet zum 31.12.2014. Das bedeutet:
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Bilanz-Veröffentlichtung: Erleichterung für kleine GmbH´s |
28. Januar 2013 |
Mit den begünstigten "Kleinstkapitalgesellschaften" sind GmbH´s gemeint, die höchstens eines der drei folgenden Merkmale überschreiten:
Fazit: Es ändert sich im Grunde nicht viel. Die Jahresabschlüsse müssen nach wie vor eingericht werden, sie sind nur eben nicht mehr für jedermann sofort gratis abrufbar. |
Maximal Berlin |
24. Januar 2013 |
Auf dem Neujahrsempfang des Berlin Maximal Clubs vom Berliner Tagesspiegel hörten die Teilnehmer Bewegendes aus der Chronik eines Berliner Familienunternehmens. Anregende Diskussionen gab es beim anschließenden "Get Together". Auch hier war Business Process Outsourcing ein viel gefragtes Thema. Näheres unter http://club.berlin-maximal.de
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Weihnachtsfeier teurer als geplant? |
20. Dezember 2012 |
Arbeitgeber können bis zu zweimal im Jahr Betriebsverantaltungen (z.B. eine Weihnachtsfeier) ihren Arbeitnehmern steuerfrei zuwenden. Voraussetzung dafür ist, dass die Kosten hierfür EURO 110,00 einschließlich Mehrwertsteuer je Veranstaltung nicht übersteigen. Bei dem Betrag von EURO 110,00 handelt es sich dabei um eine Freigrenze, nicht etwa um einen Freibetrag. Übersteigen die Kosten den Wert von EURO 110,00, so ist der gesamte Betrag dem Lohn hinzuzurechnen und wird somit steuer- und sozialversicherungspflichtig. Ist dies seitens des Arbeitgebers nicht gewünscht, so kann dieser die Zuwendungen mit 25% pauschal versteuern; in diesem Fall bleiben die Zuwendungen auch sozialversicherungsfrei. |
Herausforderung E-Bilanz (elektronische Bilanz) |
19. Dezember 2012 |
Ab 2013 müssen alle bilanzierenden Unternehmen die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebener Gliederung elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Die Regelung gilt auch für die anlässlich einer Änderung der Gewinnermittlungsart, Betriebsaufgabe, Betriebsveräußerung, Gesellschafterwechsels oder im Fall einer Umwandlung aufzustellenden Bilanzen. Die für die Übermittlung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zu verwendende Gliederung (Taxonomie) steht unter www.esteuer.de zum Abruf bereit. Die verbleibende Zeit sollten Unternehmen nutzen, um nach einer gründlichen Analyse die erforderlichen Umstellungen in der Finanzbuchhaltung zu ermitteln und anschließend in der Datenverarbeitung umzusetzen. Entsprechend anzupassende Prozesse müssen beschrieben und Buchungsanweisungen verfasst werden. |
Neu: Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung "GmbB" |
18. Dezember 2012 |
Als Alternativie zur britischen Limited Liability Partnership (LLP) hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung "GmbB" beschlossen. Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung stellt für die freien Berufe eine Variante der bisherigen Partnerschaftsgesellschaft dar. Voraussetzung ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die dem Schutz des Vertragspartners dient. Durch den Zusatz "mit bschränkter Haftung" ist auf die Haftungsbeschränkung aufmerksam zu machen. Mit dem Inkrafttreten kann Anfang 2013 gerechnet werden. Bei der herkömmlichen Partnerschaftsgesellschaft konzentriert sich die Haftung auf den handelnden Gesellschafter. Bei der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung wird die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Im Gegenzug wird ein angemessener berufsrechtlicher Versicherungsschutz eingeführt. Die Partschaftsgesellschaft muss die Haftungsbeschränkung nun durch den Zusatz "mbB", der auch in das Partnerschaftsregister einzutragen ist, kenntlich machen. Die Haftungsbeschränkung gilt ausschließlich für berufliche |
Übermittlung von Steueranmeldungen ab 01.01.2013 nur noch mit Zertifikat |
17. Dezember 2012 |
Ab 01.01.2013 müssen Lohnsteueranmeldungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Anträge auf Dauerfristverlängerung zwingend authentifiziert übertragen werden. Von dieser Verpflichtung sind auch schon die (Vor-) Anmeldungen für den Monat Dezember 2012 betroffen, da diese erst nach Ablauf des Monats und somit in 2013 zu übermitteln sind. Steuerpflichtige Unternehmen und Unternehmer müssen müssen daher mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags von bis zu 10% des anzumeldenden Betrags rechnen, wenn die Daten erst nach der gesetzlichen Abgabefrist elektronisch übermittelt werden. Das für die authentifizierte Übermittlung der Anmeldungen erforderliche Zertifikat ist im Elster-Online-Portal unter www.elsteronline.de/eportal in der Rubrik "Registrierung" erhältlich. Da die Bearbeitung des Zertifikatsantrags ein paar Tage dauert, sollte, um eine fristgerechte Abgabe der Anmeldungen zu gewährleisten, die Registrierung nach möglichkeit noch vor dem Jahreswechsel erfolgen. |
Anhebung der Minijob Grenze zum 01.01.2013 |
15. November 2012 |
Die Arbeitsentgeltgrenze bei Minijobs wird zum 01.01.2013 von bisher EURO 400,00 auf EURO 450,00 angehoben. Ebenfalls angehoben wird die Grenze für das monatliche Gleitzonenentgelt von bisher EURO 800,00 auf EURO 850,00. Minijobs sind ab 2013 Rentenversicherungspflichtig, allerdings können sich Arbeitnehmer auf Antrag befreien lassen. Bei bereits bestehenden geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ändert sich nichts. |